Eula

Produktlizenzvertrag / Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Die Parteien dieser Vereinbarung sind Sie (der Endkunde oder dessen Vertreter) und Skillplan GmbH („Skillplan“).

Wir bitten Sie höflich darum, den nachfolgenden Vertrag möglichst aufmerksam durchzulesen.

Grundsätzliches

Die Nutzung oder Installation von Skillplan-Produkten, einschließlich ihrer Updates, setzt die Zustimmung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung voraus.

Diese Vereinbarung umfasst auch die Skillplan-Hardware-Appliance-Produkte, Software und Firmware sowie eigenständige Softwareprodukte, die von Skillplan verkauft werden.

Die Bedingungen dieser Vereinbarung können von Skillplan nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit geändert oder aktualisiert werden.

Die Akzeptanz dieser Bedingungen ist eine Voraussetzung für die Nutzung der genannten Produkte.

Die fortgesetzte Nutzung der Software nach einer solchen Änderung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

Skillplan ist nicht an etwaige zusätzliche und/oder widersprüchliche Bestimmungen in einem Auftrag, Releases, Bestellbestätigungen oder einer anderen schriftliche Korrespondenz oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Mitteilung gebunden, es sei denn, diese wurden ausdrücklich in einem von der Skillplan Geschäftsführung unterzeichneten Schreiben vereinbart.

Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren, sind Sie weder berechtig den Installationsprozess zu beginnen noch die Skillplan- Produkte zu verwenden.

Sollten Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein und Änderungen wünschen, informieren Sie bitte innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt des Produktes die Geschäftsführung von Skillplan schriftlich.

Durch die Installation oder Verwendung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden.

Lizenzgewährung

Dies ist ein Lizenzvertrag zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und Skillplan („Lizenzgeber“), jedoch kein Kaufvertrag.

Der Begriff „Software“, wie er in dieser Vereinbarung verwendet wird, umfasst alle Firmware und Software von Skillplan sowie Drittanbietern, die Ihnen zusammen mit Skillplan-Appliances zur Verfügung gestellt werden oder in diese integriert sind. Ferner betrifft dies jede eigenständige Software, welche dem Lizenznehmer von Skillplan zur Verfügung gestellt wird. Eine Ausnahme davon bildet die Open-Source-Software, welche in Skillplan-Produkten enthalten ist und im Abschnitt Open-Source-Software detailliert behandelt wird.

Der Begriff „Software“ umfasst ebenso alle begleitenden Dokumentationen, alle Updates und Verbesserungen der Software oder Firmware, welche Ihnen von Skillplan nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt werden.

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, widerrufbares (im Falle Ihrer Nichteinhaltung dieser Bedingungen, im Falle einer Kündigung oder im Falle, dass Skillplan nicht ordnungsgemäß für das betreffende Produkt bezahlt wird) Recht zur Nutzung der Software ausschließlich für Ihre vertraglich zugestimmten Geschäftszwecke, vorausgesetzt, wenn

  1. der Lizenznehmer diesen Lizenzbestimmungen zustimmt,
  2. der Lizenznehmer von Skillplan schriftlich autorisiert sind, seinen Endkunden Managed-Service-Provider-Dienste („MSSP“) anzubieten, dann dürfen Sie die Software und/oder die in Skillplan-Hardware eingebettete Software verwenden, um diese Dienste den Kunden des Lizenznehmers anzubieten, vorbehaltlich der anderen Beschränkungen in diesem Vertrag.

Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er, abgesehen von den hier erwähnten begrenzten, spezifischen Lizenzrechten, keine Lizenzrechte an der Software erhält.

Open-Source-Software

Die Software aus der Produktreihe SPSA der Skillplan GmbH, Merlischachen, Schweiz, basiert auf Apache Guacamole™, das unter der Apache Lizenz V2.0 der Apache Software Foundation lizensiert wurde.

SPSA nutzt Guacamole unverändert und erweitert es mit einer Deployment Umgebung und Use Case spezifischen Erweiterungen.

Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen der Apache-Lizenz uneingeschränkt zu akzeptieren. Die Apache Lizenz, Version 2.0, ist unter http://www.apache.org/licenses/ einsehbar und gilt für die Apache Guacamole-Komponente innerhalb der Software.

Die Software kann darüber hinaus Softwareprogramme enthalten, die an den Endbenutzer unter sonstigen vergleichbaren freien Softwarelizenzen lizenziert (oder unterlizenziert) sind und dem Endbenutzer neben anderen Rechten gestatten, bestimmte Programme oder Teile dieser Programme zu kopieren, zu modifizieren und weiter zu verbreiten und sich Zugang zum Quellcode zu verschaffen („Open Source Software“).

Verlangen Lizenzen für beliebige Software, die in einem ausführbaren binären Format zur Verfügung gestellt wird, dass den jeweiligen Benutzern auch der Quellcode zugänglich zu machen ist, so wird der Quellcode mit der Software geliefert. Falls anderweitige Open-Source-Software-Lizenzen es erforderlich machen, dass der Rechteinhaber Rechte zur Nutzung, zum Kopieren oder zur Änderung eines Open-Source-Software-Programms bereitstellt, welche umfassender sind, als die in diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte, dann werden derartige Rechte Vorrang vor den hierin festgelegten Rechten und Einschränkungen haben.

Die entsprechenden Lizenzen sind im Ordner „licenses“ in der Software Distribution abgelegt.

Nutzung

Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke nutzen. Die Software wird entweder als virtuelle (installierbar unter einer virtuellen Maschine) oder als physische Appliance (vorinstalliert auf einer dedizierten Hardware) geliefert. Die Software ist entsprechend der Konfigurationsrichtlinien zu installieren und zu betreiben.

Verwendet der Lizenznehmer die Produkte in oder in Verbindung mit sicherheitskritischen Anwendungen, bei denen mit einer Nichterfüllung oder mit Verletzungen der Produkte, mit Verlust von Eigentum oder mit Verlust von Menschenleben zu rechnen ist, erfolgt die Nutzung ausschließlich auf das Risiko des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, Skillplan von sämtlichen Ansprüchen oder Verlusten im Zusammenhang mit einer solchen unbefugten Nutzung freizustellen. Die Haftung für entstandene Schäden geht in diesem Fall vollumfänglich auf den Lizenznehmer über.

WARTUNG UND SUPPORT

Der Support ist nur für Produkte verfügbar, die direkt vom Lizenzgeber oder einem autorisierten Vertriebspartner erworben wurden. Zur Nutzung von Support- und Maintenance-Leistungen ist der Abschluss eines entsprechenden Support- und Wartungsvertrages notwendig (Link zur Webseite).

Um den verfügbaren Service nutzen zu können, muss der Lizenznehmer registriert sein. Die Registrierung kann jederzeit erfolgen.

Einschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es gestattet, Kopien der Software ausschließlich zur Sicherung gegen Datenverlust („Backups) anzulegen und diese nur für Zugriffe des Lizenznehmers zu speichern.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls,

  1. die Software oder Rechte an der Software nicht zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen oder die Software Dritten in irgendeiner anderen Weise zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen (mit Ausnahme der ausdrücklich für MSSP-Partner gestatteten Fälle);
  2. Rechte an andere natürliche oder juristische Personen zu übertragen, abzutreten oder unterzulizenzieren;
  3. Eigentumshinweise, Etiketten oder Marken auf der Software, den Produkten und Containern zu entfernen;
  4. die Software zu verwenden, um Benchmarking- oder Leistungsmessungen zu ermitteln oder deren Ergebnisse offenzulegen;
  5. die Software auf einem Gerät zu verwenden, das nicht in seinem Besitz ist und nicht vom Lizenznehmer kontrolliert wird;
  6. automatisierte Mittel zu verwenden, um auf Online-Teile der Plattform für die Software zuzugreifen;
  7. die Software für Schulungen Dritter, für kommerzielles Time-Sharing oder für Dienstleistungsbüros zu verwenden oder (sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt) die Software zu verwenden, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen;
  8. nicht öffentliche Funktionen oder Inhalte der Software mit Dritten zu teilen;
  9. auf die Software zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, ein Produkt unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Software zu erstellen oder Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Software zu kopieren.

Eigentumsrechte

Die Software ist Eigentum des Lizenzgebers und wird durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt.

Alle Rechte einschließlich Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente und andere Rechte an geistigem Eigentum, Titel und Interessen an der Software und jedem Produkt sowie jeder Kopie davon verbleiben beim Lizenzgeber.

Der Lizenznehmer erkennt vollumfänglich an, dass kein Titel oder andere geistige Eigentumsrechte an der Software oder anderen Produkten auf ihn übertragen werden und er keine Rechte an der Software oder anderen Produkten erwirbt, mit Ausnahme der spezifischen eingeschränkten Lizenz, wie im Abschnitt Lizenzgewährung oben ausdrücklich dargelegt.

Der Lizenznehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Skillplan alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und der Software besitzt, behält und behalten wird, und er keine anderen geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und der Software besitzt, welche über die Lizenzgewährung hinausgehen.

Vertraulichkeit

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen in Bezug auf die Software vertraulich zu behandeln und diese Informationen nur für die Zwecke zu verwenden, für die Skillplan sie offengelegt hat, sowie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Laufzeit und Beendigung

Diese Lizenz endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine der Bedingungen verstößt.

Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag und die darin enthaltenen Lizenzen und sonstigen Rechte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstößt. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass er bei einer solchen Kündigung die Nutzung der Software und aller Produkte einstellt und unverzüglich sämtliche Kopien der Skillplan-Dokumentation vernichtet beziehungsweise sämtliche Materialien an Skillplan zurückgibt.

Übertragung

Wenn Sie ein von Skillplan vertraglich gebundener und autorisierter Wiederverkäufer von Skillplan Produkten sind, dürfen Sie die Software auf Dauer an einen Endbenutzer übertragen (nicht vermieten oder verleasen, es sei denn, Skillplan hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt). Hierbei wird vorausgesetzt, dass Sie

  1. sicherstellen, dass Ihr Kunde und der Endbenutzer ein Exemplar dieses Vertrags erhält, an dessen Bedingungen gebunden ist und Sie sich durch den Verkauf des Produkts oder der Software hiermit verpflichten, die Bedingungen dieses Vertrags gegenüber dem Endbenutzer durchzusetzen,
  2. jederzeit alle anwendbaren Schweizer Exportkontrollgesetze und -vorschriften einhalten und
  3. sich dazu verpflichten, sämtliche Gebühren an den Endkunden  zurückzuerstatten, die Ihnen von einem Endkunden gezahlt wurden, der das bzw. die Produkt(e) von Ihnen erworben hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Endbenutzer den Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmt und demzufolge beabsichtigt, das/die Produkt(e) gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen zurückzugeben.

Wenn Sie ein nicht autorisierter Wiederverkäufer von Produkten und Dienstleistungen sind, sind Sie nicht berechtigt, Produkte, Software oder Dienstleistungen zu verkaufen.

Ungeachtet gegenteiliger Angaben sind Wiederverkäufer und andere Skillplan-Partner keine Vertreter von Skillplan und nicht befugt, Skillplan in irgendeiner Weise zu binden.

Garantien und Gewährleistungsausschluss

Die Software wird „wie besehen“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt (siehe auch Mängelbeseitigung).

Der Lizenzgeber garantiert dem Lizenznehmer, dass die lizensierten Produkte im Wesentlichen die Leistung gemäß der Dokumentation, sofern sie gemäß der Dokumentation auf den angegebenen Betriebssystemen und Appliance betrieben werden, erbringen.

Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass (i) das Produkt den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht, (ii) der Betrieb des Produkts fehlerfrei oder unterbrechungsfrei ist.

Der Lizenzgeber gibt keine Garantie, dass die Software im Fall von Verstößen gegen die Bedingungen, wie im Benutzerhandbuch oder in diesem Lizenzvertrag beschrieben, einwandfrei funktionieren wird, insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Verantwortung für Schäden, die bei einer nicht den Nutzungsbedingungen entsprechend Nutzung (siehe Nutzung) entstehen.

Die Gewährleistung gilt nicht, wenn (i) das lizenzierte Produkt nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und der Dokumentation verwendet wurde, (ii) das Problem dadurch verursacht wurde, dass der Lizenznehmer keine Aktualisierungen, Upgrades oder andere vom Lizenzgeber empfohlene Maßnahmen oder Anweisungen anwendet, (iii) das Problem durch die Handlung oder Unterlassung des Lizenznehmers oder eines Dritten oder durch Materialien verursacht wurde, die vom Lizenznehmer oder einem Dritten bereitgestellt wurden, oder (iv) das Problem sich aus irgendwelchen Gründen ergibt, die außerhalb der angemessenen Kontrolle vom Lizenzgeber liegen.

Mängelbeseitigung

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ein geliefertes oder von der Website geladenen Softwareprodukt unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und bei einem Mangel den Lizenzgeber unverzüglich zu unterrichten und dabei den Mangel so konkret wie möglich unter Nennung der Symptome zu beschreiben.

Unterlassung durch den Lizenznehmer bedeutet Annahme des Vertragsgegenstandes. Im Falle eines versteckten Mangels muss auch dieser unverzüglich nach dessen Entdeckung gegenüber dem Lizenzgeber angezeigt werden, ansonsten gilt der Gegenstand auch bezüglich dieses Mangels als abgenommen.

Bei Sach- und Rechtsmängeln erfolgt die Nachbesserung nach Wahl von Skillplan entweder durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung sofern diese Nacherfüllung und zu verhältnismäßige Bedingungen möglich ist. Der Lizenzgeber kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl beim Lizenznehmer oder in dessen Geschäftsräumen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Ebenso können solche Leistungen im Einvernehmen mit dem Lizenznehmer auch durch Fernwartung erbracht werden. Mangelhafte Software kann der Lizenzgeber auch dadurch nachbessern, indem Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden oder durch einen anderen Softwarestand zu beseitigen, wenn dies für den Lizenznehmer zumutbar ist.

Ist die Nacherfüllung nicht oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, kann der Lizenzgeber den Vertragsgegenstand gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurücknehmen. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Vertragsgegenstand zurückzugeben.

Ist ein Mangel nicht nachweisbar behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, auf Anforderungen des Kunden erbrachte Leistungen zur Fehlersuche dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

Sofern gesetzlich statthaft, haftet der Lizenzgeber und seine Partner unter keinen Umständen für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden (einschließlich und nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Gewinn oder vertraulichen oder sonstigen Informationen, für Geschäftsunterbrechung, für Verlust von Privatsphäre, Beschädigung und Verlust von Daten oder Programmen, für Versäumnis einer Pflichterfüllung, einschließlich jeglicher gesetzlicher Pflichten, Pflicht zur Wahrung angemessener Sorgfalt, für Nachlässigkeit, für wirtschaftlichen Verlust und für finanziellen oder sonstigen Verlust), die sich aus oder auf irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben, auch wenn der Lizenzgeber vom Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

Der Lizenznehmer stimmt zu, dass in dem Fall, dass der Rechteinhaber und/oder seine Partner haftbar gemacht werden/wird, die Haftung des Rechteinhabers und/oder seiner Partner auf die Kosten der Software beschränkt ist. Unter keinen Umständen wird die Haftung des Rechtsinhabers und/oder seiner Partner die für die Software erstatteten Kosten an den Rechtsinhaber oder den Partner übersteigen (je nachdem, was zutrifft).

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden und für die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Einhaltung von Gesetzen, einschließlich Import-/Exportgesetzen

Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die Produkte den Export Regularien der Schweiz unterliegen können; eine Umleitung entgegen den Gesetzen und Vorschriften ist verboten.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze, die für die Produkte gelten, sowie die von der Schweiz und anderen Regierungen erlassenen Endbenutzer-, Endverwendungs- und Bestimmungsbeschränkungen einzuhalten. Weitere Informationen zu Exportkontrollen finden Sie unter https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/sicherheitspolitik/exportkontrolle.html

Skillplan übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Versäumnisse seitens des Lizenznehmers, wie beispielsweise die erforderlichen Import- und Exportgenehmigungen und -lizenzen einzuholen. Skillplan behält sich das Recht vor, Lieferungen, Dienstleistungen und Support zu beenden oder auszusetzen, falls Skillplan einen begründeten Verdacht auf einen Import- oder Exportverstoß hat.

Anwendbares Recht

Diese EULA unterliegt den Gesetzen des Schweizer Rechts, ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand

Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dieser EULA unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Schweizer Rechts, Kanton Schwyz.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Durch die Installation oder Verwendung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden.

Sollte der Lizenznehmer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, ist weder die Installation der Software, noch deren Verwendung zulässig.